Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Was ist das BFSG und inwiefern ist es im Medienbereich relevant?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des europäischen European Accessibility Act (EAA). Es markiert einen Wendepunkt in der Medienproduktion, da Barrierefreiheit damit von einer freiwilligen „Nice-to-have“-Leistung zu einer gesetzlichen Verpflichtung für weite Teile der Privatwirtschaft wird.

Während Barrierefreiheit bisher vor allem für öffentliche Stellen (nach der BITV 2.0) verpflichtend war, weitet das BFSG diese Pflicht ab dem 28. Juni 2025 massiv aus.

Wen betrifft das BFSG?

Das Gesetz richtet sich an Hersteller, Importeure und Händler von Produkten sowie an Dienstleister. Besonders relevant für die Medienbranche sind dabei:

  • E-Commerce: Online-Shops müssen in ihrem gesamten Bestellprozess barrierefrei sein.

  • E-Books und Software: Digitale Publikationen und deren Lesesoftware fallen unter die Regulierung.

  • Personenbeförderungsdienste: Webseiten und Apps für den Verkauf von Tickets (Bus, Bahn, Flug).

  • Bankdienstleistungen: Webseiten und mobile Anwendungen für den Zahlungsverkehr.

Die Verbindung zur allgemeinen Barrierefreiheit

Das BFSG konkretisiert die Grundpfeiler der Barrierefreiheit für den wirtschaftlichen Verkehr. Es verlangt, dass Produkte und Dienstleistungen so gestaltet sind, dass sie für Menschen mit Behinderungen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind.

In der Praxis der Medienproduktion bedeutet das:

  1. Zertifizierte Dokumente: Ein einfaches PDF reicht oft nicht mehr aus; es muss dem Standard PDF/UA entsprechen, um als rechtskonform zu gelten.

  2. Strukturierte Daten: Webseiten und Dokumente müssen technisch so sauber aufbereitet sein, dass sie mit assistiven Technologien (wie Screenreadern) fehlerfrei interagieren.

  3. Durchgängige Barrierefreiheit: Von der ersten Information auf der Webseite bis zum digitalen Kaufbeleg muss die Kette der Zugänglichkeit geschlossen bleiben.

Ausnahmen für Kleinstunternehmen

Das Gesetz sieht eine Ausnahme für sogenannte Kleinstunternehmen vor (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz). Dennoch ist Barrierefreiheit auch für diese Betriebe ein Wettbewerbsvorteil, da sie die potenzielle Kundenzahl erhöht und die Usability für alle verbessert.

Warum das BFSG jetzt wichtig ist

Die Übergangsfristen laufen ab. Wer ab Mitte 2025 Dienstleistungen oder Produkte anbietet, die nicht den Anforderungen entsprechen, riskiert nicht nur Abmahnungen, sondern im schlimmsten Fall auch die Untersagung des Dienstes durch die Marktüberwachungsbehörden.

Das BFSG ist komplex und die technische Umsetzung erfordert tiefes Know-how in der Druckvorstufe und Webentwicklung. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre digitalen Publikationen nach den gängigen technischen Empfehlungen für Barrierefreiheit (wie dem PDF/UA-Standard) aufzubereiten. Bitte beachten Sie jedoch, dass das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) an vielen Stellen Interpretationsspielräume zulässt und wir keine Rechtsberatung durchführen. Eine Gewährleistung für die rechtliche Vollständigkeit oder eine Haftung für die finale Rechtskonformität Ihrer Produkte können wir daher nicht übernehmen. Die Verantwortung für die abschließende rechtliche Prüfung obliegt dem Inverkehrbringer der Produkte, im Zweifelsfall unter Hinzuziehung eines spezialisierten Rechtsbeistands. Wir liefern Ihnen das bestmögliche handwerkliche Fundament, um die Barrierefreiheit Ihrer Medien technisch umzusetzen.

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